Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen festgelegte Anforderungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.